Armut und Migrationshintergrund
Etwas mehr als 800.000 Personen in Österreich leben in einem Haushalt mit Migrationshintergrund. Mit insgesamt 118.000 Menschen zählen MigrantInnen der ersten Generation jedenfalls zu den größten Gruppen unter den 400.000 Menschen in einer manifesten Armutslage.
Einkommensunterschiede:
Der monatliche Bruttolohn von Menschen mit Migrationshintergrund ist durchschnittlich um 400 Euro niedriger als jener der übrigen Erwerbstätigen. Noch offensichtlicher wird diese Benachteiligung bei Betrachtung des Anteiles von MigrantInnen in Berufsgruppen: So sind 49% aller MigrantInnen (und sogar 62% aller nicht EU/EFTA-BürgerInnen) als HilfsarbeiterInnen tätig, bei den übrigen Erwerbstätigen liegt dieser Wert bei nur 17%.
Die Anzahl von MigrantInnen in höheren Berufsgruppen ist so gering, dass sie statistisch nicht ausweisbar ist.
71% der MigrantInnen (und sogar 79% aller nicht EU/EFTA-BürgerInnen) müssen mit einem Einkommen unter dem oder in der Höhe des Durchschnittseinkommens leben. Noch schlechter ist die Lage für Eingebürgerte, von denen 74% ein Einkommen unter oder in der Höhe des Medianeinkommens erreichen.
Durch die klassische Geschlechterrollenverteilung, die in Haushalten mit Migrationshintergrund öfter zu finden ist, als in den übrigen Haushalten wirkt sich ein geringes Einkommen von Einzelpersonen viel drastischer auf den gesamten Haushalt aus.
Eine der vielen weiteren Diskriminierungen ist die gängige Praxis in anderen Staaten erworbene Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt nicht anzuerkennen. Insgesamt arbeiten 38% der besser ausgebildeten MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund unter ihrem Potential.
Armutsgefährdung:
Die Armutsgefährdungsquote bei MigrantInnen aus dem EU-Raum lag im Jahr 2006 bei 14%, jene von Menschen aus dem Nicht-EU-Raum lag mit 28% noch deutlich darüber. Auch der Besitz österreichischen Staatsbürgerschaft verbessert die Situation der Betroffenen kaum, denn die Armutsgefährdungsquote Eingebürgerter liegt bei überdurchschnittlichen 21%.
Insgesamt lebten 27% aller Armutsgefährtdeten in Haushalten mit Migrationshintergrund.
17% der erwerbstätigen Menschen mit Migrationshintergrund sind armutsgefährdet, dieser Anteil ist doppelt soch hoch wie beim Rest der Erwerbstätigen.
Schulbildung:
Ein Grund für die hohe Armutsgefährdung vieler MigrantInnen ist ihre niedrige formale Schulbildung. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die lediglich einen Pflichtschulabschluss haben, liegt bei BürgerInnen aus anderen EU-Staaten bei 11%, bei türkischen MigrantInnen jedoch bei 74% und bei Staatsangehörigen aus dem ehemaligen Jugoslawien bei 39%.
Alarmierend ist, dass 85% der Mädchen mit türkischen Migrationshintergrund in Österreich als höchsten Abschluss nur die Pflichtschule vorzuweisen hat.
Diese Entwicklung setzt sich auch bei Universitätsabschlüssen der in Österreich lebenden Menschen mit Migrationshintergrund fort: Während 27% der BürgerInnen aus anderen EU-Staaten einen Universitätsabschluss haben, beläuft sich dieser Anteil bei den türkischen MigrantInnen auf 1,5% und bei jenen aus dem ehemaligen Jugoslawien auf 2%.
Die meist schlechte Bildung der MigrantInnen „vererbt“ sich auf die Kinder.
Tausende MigrantInnen haben keine Aufstiegschancen, werden zur Dequalifizierung gezwungen, wohnen in schlechten und überteuerten Wohnungen, sind mit der Unsicherheit des befristeten Aufenthaltstitels konfrontiert. Das bewirkt das Gegenteil von Integration - soziale Ausgrenzung.
Durch das „AusländerInnenbeschäftigungsgesetz“ werden MigrantInnen in die Illegalität getrieben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Koppelung der Aufenthaltgenehmigung an eine aufrechte Partnerschaft beim Familiennachzug, zwingt Frauen in unerträglichen Beziehungen zu verharren oder in die Illegalität abzuwandern.
Jede/r, die/der legal in Österreich lebt, soll hier auch legal arbeiten dürfen. Natürlich sollen auch alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, die Instrumente des Sozialstaates im Bedarfsfall beanspruchen. Des Weiteren sollen AsylwerberInnen für die Dauer ihres Verfahrens das Recht bekommen, einer legalen Arbeit nachzugehen